Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) hat für den Winter 2023/24 die Unfälle auf Skipisten erhoben und analysiert.
Diese Erhebung bietet eine informative Übersicht zu den Unfallgeschehnissen auf Südtirols Skipisten und stellt eine Datengrundlage für die Arbeit im Bereich Sicherheit und Prävention dar.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung „Unfälle auf Skipisten“ bildet das Landesgesetz vom 23. November 2010 Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ und die entsprechende Durchführungsverordnung, Dekret des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2012, Nr. 3.
Nicht berücksichtigt wurden Unfälle, welche sich am Lift oder in den Gebäuden zugetragen haben.
Von den 98 Betreiberinnen und Betreibern von aktiven Skipisten haben 93 an der Erhebung teilgenommen; diesen entsprechen rund 99 % aller Skipistenbenutzerinnen und -benutzer.
Die Umfrage „Unfälle auf Skipisten - Winter 2023/24” hat einen Zählungscharakter und daher war es notwendig, die fehlenden Antworten der Skipistenbetreiber/Innen, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, zu korrigieren.
In Anbetracht der für bekannte Fälle sehr hohen Korrelation zwischen der Anzahl der an Unfällen beteiligten Personen auf einer Skipiste und der Anzahl der mit Skiliften transportierten Personen, die immer bekannt sind, war es - dank letzterer - möglich, Übertragsgewichte auf die Grundgesamtheit für nicht antwortende Einheiten zu ermitteln. Die Unterteilung wurde nach Skigebieten vorgenommen.
Aufgrund von Rundungen könnte die Summe der prozentuellen Verteilungen der Balkendiagramme, der Kreisdiagramme oder der Spalten und Zeilen in den Tabellen nicht übereinstimmen.
An dieser Stelle danken wir allen Skipistenbetreiber/Innen und -betreibern sowie allen Personen, die bei der Sammlung der Unfalldaten mitgeholfen haben, insbesondere dem Weißen Kreuz, den Carabinieri, der Polizei, der Bergrettung und den Landesämtern für Landesplanung und Kartografie, und Tourismus und Seilbahnen.
Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) hat für den Winter 2022/23 die Unfälle auf Skipisten erhoben und analysiert.
Diese Erhebung bietet eine informative Übersicht zu den Unfallgeschehnissen auf Südtirols Skipisten und stellt eine Datengrundlage für die Arbeit im Bereich Sicherheit und Prävention dar.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung „Unfälle auf Skipisten“ bildet das Landesgesetz vom 23. November 2010 Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ und die entsprechende Durchführungsverordnung, Dekret des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2012, Nr. 3.
Nicht berücksichtigt wurden Unfälle, welche sich am Lift oder in den Gebäuden zugetragen haben.
Von den 96 Betreiberinnen und Betreibern von aktiven Skipisten haben 91 an der Erhebung teilgenommen; diesen entsprechen rund 99 % aller Skipistenbenutzerinnen und -benutzer.
Die Umfrage „Unfälle auf Skipisten - Winter 2022/23” hat einen Zählungscharakter und daher war es notwendig, die fehlenden Antworten der Skipistenbetreiber/Innen, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, zu korrigieren.
In Anbetracht der für bekannte Fälle sehr hohen Korrelation zwischen der Anzahl der an Unfällen beteiligten Personen auf einer Skipiste und der Anzahl der mit Skiliften transportierten Personen, die immer bekannt sind, war es - dank letzterer - möglich, Übertragsgewichte auf die Grundgesamtheit für nicht antwortende Einheiten zu ermitteln. Die Unterteilung wurde nach Skigebieten vorgenommen.
Aufgrund von Rundungen könnte die Summe der prozentuellen Verteilungen der Balkendiagramme, der Kreisdiagramme oder der Spalten und Zeilen in den Tabellen nicht übereinstimmen.
An dieser Stelle danken wir allen Skipistenbetreiber/Innen und -betreibern sowie allen Personen, die bei der Sammlung der Unfalldaten mitgeholfen haben, insbesondere dem Weißen Kreuz, den Carabinieri, der Polizei, der Bergrettung und den Landesämtern für Tourismus und Seilbahnen.
Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) hat für den Winter 2021/22 die Unfälle auf Skipisten erhoben und analysiert.
Diese Erhebung bietet eine informative Übersicht zu den Unfallgeschehnissen auf Südtirols Skipisten und stellt eine Datengrundlage für die Arbeit im Bereich Sicherheit und Prävention dar.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung „Unfälle auf Skipisten“ bildet das Landesgesetz vom 23. November 2010 Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ und die entsprechende Durchführungsverordnung, Dekret des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2012, Nr. 3;
Nicht berücksichtigt wurden Unfälle, welche sich am Lift oder in den Gebäuden zugetragen haben.
Von den 94 Betreiberinnen und Betreibern von aktiven Skipisten haben 83 an der Erhebung teilgenommen; diesen entsprechen rund 95 % aller Skipistenbenutzerinnen und -benutzer;
Die Umfrage „Unfälle auf Skipisten - Winter 2021/22” hat einen Zählungscharakter und daher war es notwendig, die fehlenden Antworten der Skipistenbetreiber/Innen, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, zu korrigieren.
In Anbetracht der für bekannte Fälle sehr hohen Korrelation zwischen der Anzahl der an Unfällen beteiligten Personen auf einer Skipiste und der Anzahl der mit Skiliften transportierten Personen, die immer bekannt sind, war es - dank letzterer - möglich, Übertragsgewichte auf die Grundgesamtheit für nicht antwortende Einheiten zu ermitteln. Die Unterteilung wurde nach Skigebieten vorgenommen.
Aufgrund von Rundungen könnte die Summe der prozentuellen Verteilungen der Balkendiagramme, der Kreisdiagramme oder der Spalten und Zeilen in den Tabellen nicht übereinstimmen.
An dieser Stelle danken wir allen Skipistenbetreiber/Innen und -betreibern sowie allen Personen, die bei der Sammlung der Unfalldaten mitgeholfen haben, insbesondere dem Weißen Kreuz, den Carabinieri, der Polizei, der Bergrettung und den Landesämtern für Tourismus und Seilbahnen.
Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) hat für den Winter 2019/20 die Unfälle auf Skipisten erhoben und analysiert.
Diese Erhebung bietet eine informative Übersicht zu den Unfallgeschehnissen auf Südtirols Skipisten und stellt eine Datengrundlage für die Arbeit im Bereich Sicherheit und Prävention dar.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung „Unfälle auf Skipisten“ bildet das Landesgesetz vom 23. November 2010 Nr. 14 „Ordnung der Skigebiete“ und die entsprechende Durchführungsverordnung, Dekret des Landeshauptmannes vom 12. Jänner 2012, Nr. 3;
Nicht berücksichtigt wurden Unfälle, welche sich am Lift oder in den Gebäuden zugetragen haben.
Von den 100 Betreiberinnen und Betreibern von aktiven Skipisten haben 72 an der Erhebung teilgenommen.
Die Umfrage „Unfälle auf Skipisten - Winter 2019/20” hat einen Zählungscharakter und daher war es notwendig, die fehlenden Antworten der Skipistenbetreiber/Innen, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, zu korrigieren.
In Anbetracht der für bekannte Fälle sehr hohen Korrelation zwischen der Anzahl der an Unfällen beteiligten Personen auf einer Skipiste und der Anzahl der mit Skiliften transportierten Personen, die immer bekannt sind, war es - dank letzterer - möglich, Übertragsgewichte auf die Grundgesamtheit für nicht antwortende Einheiten zu ermitteln. Die Unterteilung wurde nach Skigebieten vorgenommen.
Aufgrund von Rundungen könnte die Summe der prozentuellen Verteilungen der Balkendiagramme, der Kreisdiagramme oder der Spalten und Zeilen in den Tabellen nicht übereinstimmen.
An dieser Stelle danken wir allen Skipistenbetreiber/Innen und -betreibern sowie allen Personen, die bei der Sammlung der Unfalldaten mitgeholfen haben, insbesondere dem Weißen Kreuz, den Carabinieri, der Polizei, der Bergrettung und den Landesämtern für Tourismus und Seilbahnen.